In der Regel werden die Kosten für Psychotherapie in einem Richtlinienverfahren, in unserem Fall der Verhaltenstherapie, von der privaten Krankenversicherung übernommen. Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt dabei auf Grundlage der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP). Allerdings ist die Kostenübernahme nicht über alle privaten Kassen hinweg einheitlich geregelt, sodass es mitunter Ausnahmen oder Besonderheiten in den Versicherungsverträgen gibt, bspw. eine Höchstgrenze an Psychotherapiesitzungen, die pro Jahr übernommen werden, oder es wird teils nur ein bestimmter Anteil der Kosten übernommen. Daher ist es in jedem Fall ratsam, sich schon vor Beginn der Psychotherapie, am besten schon vor dem ersten Termin, bei Ihrer Krankenkasse nach den genauen Versicherungsbedingungen zu erkundigen. Lassen Sie sich zusätzlich die Zusage der Kostenübernahme schriftlich bestätigen.
Um Sie bei diesen ersten Schritten hin zur Psychotherapie schon vor Therapiebeginn zu unterstützen, haben wir den folgenden Fragenkatalog für Sie zusammengestellt, der im Gespräch mit Ihrer Krankenkasse hilfreich sein kann: